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Schleswig-Holstein stärkt Resozialisierung von Straffälligen

Die Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen soll in Schleswig-Holstein weiter gestärkt werden. Das Landeskabinett hat deshalb jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Schleswig-Holstein will so seine Vorreiterstellung bei der Umsetzung einer effektiven Sozialen Strafrechtspflege weiter ausbauen.

Bereits das Bundesverfassungsgericht hat den Anspruch auf Resozialisierung in einen Verfassungsrang erhoben. Es sind die äußeren Bedingungen dafür zu schaffen, dass Straffällige sich nach ihrer Entlassung in die Gesellschaft eingliedern können. "Diesem Anspruch kommen wir mit dem vorgelegten Entwurf des Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetzes in vollem Umfang nach", so Justizminister Claus Christian Claussen. Zudem bilde der Gesetzentwurf, nach dem Entwurf des Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes und dem noch im Laufe der Legislaturperiode abzuschließenden ressortübergreifenden Projekt Übergangsmanagement, den dritten Eckpfeiler für einen gleichermaßen an Resozialisierung und Sicherheit orientierten Vollzug, mit einem effektiven Übergangsmanagement aus der Haft in die Freiheit und gut aufgestellten Ambulanten Sozialen Diensten.

PB

Der Blick auf eine Justizvollzugsanstalt. (Foto: Heidi Krautwald)